Gefördert durch die Europäische Union // Projektbezeichnung:
Optimierung interner Prozesse durch Einführung einer DMS-Software zur datenbankgestützten Verwaltung elektronischer Dokumente

Einer Gemeinde obliegt bei einem Sturm für ihr Betriebsgelände eine Verkehrssicherungspflicht, davon geht das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 11.09.2017 (Aktenzeichen: 9Sa 42/17) aus.

Der BGH hatte in seinem Urteil vom 27.09.2016 (AZ: VI ZR 673/15) darüber zu entscheiden, wann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls bei einem Totalschaden sein beschädigtes Fahrzeug zu dem im Gutachten ermittelten Restwert verkaufen darf.

Bauarbeiten am eigenen Haus bedürfen in jeder Hinsicht der Sorgfalt. Dies gilt nicht nur für die Planung und Ausführung am Bau, sondern auch Sicherung der Baustelle.

Das LG Schweinfurt hat mit Urteil vom 12.09.2016 (23 S 11/16) die Entscheidungen des AG Bad Kissingen (Urt. v. 19.1.2016, AZ: 72 C 144/15) bestätigt, welches dem Kläger - trotz eines eindeutigen Totalschadens am Fahrzeug - die ihm entstandenen Reparaturkosten vollständig zugesprochen hat.

Im Urteil vom 17.06.2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass den Radfahrer kein Mit- verschulden trifft, wenn er keinen Schutzhelm getragen hat, obwohl dieser die erlittenen Kopf- verletzungen gemildert hätte. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil jedoch klargestellt, dass dieser Grundsatz zunächst nur für Unfallereignisse bis zum Jahr 2011 gilt.

Es kommt zwar nicht häufig vor, geschieht aber von Zeit zu Zeit: Bei Bauarbeiten wird ein Stromkabel beschädigt, durch die Versorgungsunterbrechung kommt es zu einem Produktionsausfall. Das so geschädigte Unternehmen möchte natürlich wissen, wer den Schaden ersetzt. In bestimmten Konstellationen lautet die Antwort leider: Niemand.

Obwohl es auf Skipisten keine allgemeine Helmpflicht gibt, ist das Tragen eines Ski-Helmes für Skifahrer und Snowboarder dringend zu empfehlen. Im Falle einer Kollision reduziert ein Ski-Helm nicht nur die Gefahr schwerer Kopfverletzungen, sondern er verhindert auch, dass ein Skifahrer oder Snowboarder, der sich ordnungsgemäß verhält, auf einem Teil seines Schadens sitzenbleibt.

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 5.9.2013, Aktenzeichen 30 S 4764/13, entschieden, dass bei einem automatischem Garagentor eine Lichtschranke erforderlich ist, wenn die Gefahr besteht, dass ausfahrende Fahrzeuge im Schwenkbereich des Garagentors – beispielsweise wegen passierender Fußgänger auf einem davor verlaufenden Gehweg - anhalten müssen. Der Einbau eines Drucksensors, der lediglich größere Schäden verhindert, genügt nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall zur Erfüllung der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht nicht.