Gefördert durch die Europäische Union // Projektbezeichnung:
Optimierung interner Prozesse durch Einführung einer DMS-Software zur datenbankgestützten Verwaltung elektronischer Dokumente

Kurz vor dem Beginn der Schulferien und der damit anstehenden Reisewelle ist der Beschluss des OLG Stuttgart vom 25.04.2018 (AZ: 1 Ws 23/18) für Urlaubsreisende, die mit dem Auto in die benachbarten europäischen Ländern fahren, besonders interessant.

Die StVO hat ab dem 19.10.2017 besonders in zwei Normen straferhöhende Änderungen erhalten, die zwar zunächst hart klingen mögen, jedoch für die Sicherheit des Straßenverkehrs ihre Berechtigung finden.

Zuweilen lässt einen die Suche nach einem passenden Parkplatz verzweifeln. Wer kennt es nicht: Noch schnell in Eile nach einem Parkplatz suchen, doch man findet keinen geeigneten und zwängt sich letztendlich hinter ein bereits am Straßenrand stehendes Fahrzeug mit dem Gedanken, es wird schon passen.

Der Einsatz von Dashcams und die Verwertbarkeit der durch sie erlangten Aufzeichnungen ist seit einiger Zeit ein stark diskutiertes Rechtsthema. Im Vordergrund steht dabei die Abwägung zwischen dem Datenschutz sowie dem Persönlichkeitsrecht der Verkehrsteilnehmer und dem Verlangen nach materiell richtigen Urteilen im Interesse des Gemeinwohls unter Einbeziehung der angeführten Beweise. Bislang fehlt eine einheitliche und höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage.

Das OLG Stuttgart hat der langen Liste von Entscheidungen zur Mobiltelefonnutzung im KfZ eine weitere hinzugefügt.

Mit Urteil vom 08.12.2015 hat der BGH (AZ.: VI ZR 139/15) entschieden, dass Schäden die beim Entladen von Heizöl aus einem Tanklastwagen entstehen, unter Umständen auch nach den Vorschriften des StVG – und damit unabhängig von einem Verschulden des Lieferanten – zu ersetzen sein können. Voraussetzung ist, dass die Schäden „beim Betrieb des Kraftfahrzeuges“ entstanden sind.

Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer einen Diebstahlverdacht begründet und das Fahrzeug deshalb von den Behörden rechtmäßig beschlagnahmt wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 09.04.2015 entschieden (Az.: 28 U 207/13).

Was in vielen europäischen Ländern schon länger Pflicht ist, gilt nun auch in Deutschland. Seit dem 01.07.2014 muss in jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug - gleich ob PKW, LKW oder Bus - eine Warnweste unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen mitgeführt werden. Motorräder sind ausgenommen.
Wohnmobile werden von dem Gesetz nicht ausdrücklich genannt, gleichwohl empfiehlt sich auch hier (mindestens) eine Warnweste mitzuführen.

Ab dem 01.05.2014 tritt die Punktereform im Flensburger Zentralregister in Kraft.
Noch ist Zeit, sich beraten zu lassen, ob ein anhängiges Bußgeldverfahren besser vorher beendet oder noch freiwillig ein Punkteabbaukurs durchgeführt werden sollte, um Überraschungen bei der Umrechnung der bestehenden Punkte zu vermeiden.

Aus dem Verkehrszentralregister wird am 01.05.2014 das neue Fahreignungsregister. Statt wie bisher 1 bis 7 Punkte wird es in Zukunft – je nach Schwere des Vergehens – nur noch 1, 2 oder 3 Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geben und zwar

  • 1 Punkt für „schwere Verstöße“ (bisher Ordnungswidrigkeiten)
  • 2 Punkte für „besonders schwere Verstöße“ (bisher Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot)
  • 3 Punkte für straßenverkehrsspezifische Straftaten sowie allgemeine Straftaten mit Straßenverkehrs- bezug, soweit ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist.