Bau- und Architektenrecht
Im Baurecht gehört zu unserem Leistungsportfolio insbesondere:
- Unterstützung beim Erwerb der Projektflächen
- Umfassende baubegleitende Beratung
- Erstellung sämtlicher Verträge mit den Planern, Architekten und Bauunternehmen
- Erstellung von ARGE-Verträgen
- Honorarrecht der Architekten- und Ingenieure (HOAI)
- Handling von Krisensituationen durch Störungen des Bauablaufs
- Versicherung von Baurisiken und Immobilien
- Bausicherheiten
- Architektenhaftung
- Brandschutz
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Vertragsstrafenansprüchen
- Betreuung von Veräußerungs – und Erwerbsvorgängen
- Durchführung von Beweissicherungsverfahren
- Prozessführung
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Mirko Zebisch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
+49 (03 41) 30 931 73
+49 (03 41) 30 931 99
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Rechtsanwalt Frank-Thoralf Hager
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
+49 (03 41) 30 931 76
+49 (03 41) 30 931 99
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