Optimierung interner Prozesse durch Einführung einer DMS-Software zur datenbankgestützten Verwaltung elektronischer Dokumente

Die Pflicht der Unternehmen zur Eintragung ins Transparenzregister – Bei Verstößen drohen sehr hohe Bußgelder!
Das Transparenzregister ist eine online-Plattform von Bundesanzeiger, welche seit dem 01.10.2017 existiert. Seit dem 01.08.2021 sind laut § 20 des Geldwäschegesetzes (GwG) nahezu alle juristischen Personen und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften gesetzlich verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen mitzuteilen. Wir empfehlen dringend, trotz der einzelnen Fristen die Meldung zum Transparenzregister möglichst frühzeitig vor Fristablauf umzusetzen. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen sehr hohe Bußgelder bis zu 150.000 Euro und in schweren Fällen sogar bis zu 1.000.000 Euro oder in Höhe des doppelten des gezogenen wirtschaftlichen Vorteils. Künftig wird es möglich sein, bestandskräftige Bußgeldbescheide auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes zu veröffentlichen.
Geschäftsführerhaftung laut § 64 Abs. 1 GmbHG – Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Sofern der Geschäftsführer zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit als Voraussetzung für die Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 S. 1 GmbHG zu seiner Rechtsverteidigung substantiiert vorträgt, dass jene gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen noch nicht fällig gewesen sind, ist das Gericht verpflichtet, diesem Verteidigungsvorbringen des Geschäftsführers im Zivilprozess nachzugehen.
GbR: Liquidation sticht Kündigung
Beim Schafkopf sticht der Ober den Unter. Im Gesellschaftsrecht trifft dieses Bild auf das Verhältnis von Liquidation und Kündigung zu. Denn nach einer aktuellen Entscheidung des BGH nimmt der kündigende Gesellschafter an der Liquidation der Gesellschaft teil, sofern die verbleibenden Gesellschafter bis zu seinem Ausscheiden noch die Liquidation beschließen.
Steht die BGB-Gesellschaft unter Verbraucherschutz?
Im Einzelfall ja! Ist mindestens ein Gesellschafter innerhalb der BGB-Gesellschaft als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB zu qualifizieren, kann die BGB-Gesellschaft rechtlich selbst als Verbraucher einzustufen sein. Ein hinter der GbR stehender Verbraucher verliert seine Schutzwürdigkeit nämlich nicht allein schon durch den Zusammenschluss mir Anderen zu einer GbR.
Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund und Stimmverbot
In Gerichtsprozessen streiten die Parteien oft darüber, inwieweit im Rahmen der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund diesen ein sogenanntes abstimmungserhebliches Stimmverbot im Sinne von § 47 Abs. 4 GmbHG trifft. Der BGH hat entschieden, dass bei einem Streit über ein bestehendes abstimmungserhebliches Stimmverbot es in einem Rechtsstreit allein auf das tatsächliche Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des abberufenen Gesellschafter-Geschäftsführers ankommt.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (hier eine Kindertagesstätte) führt nicht zwangsläufig zur Löschung eines (Ideal-) Vereins
Laut § 21 BGB erlangen Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist, ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. Im Umkehrschluss daraus folgt, dass Vereine die wirtschaftliche Zwecke verfolgen nicht im Vereinsregister eingetragen werden können oder aus diesem zu löschen sind. Der Bundesgerichtshof hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu befassen, ob bereits der Betrieb einer Kindertagestätte einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt und der betroffene Verein in der Folge aus dem Vereinsregister zu löschen ist.
Bestellung eines Notgeschäftsführers zur Vertretung einer Gesellschaft
Es kommt in der Praxis vereinzelt vor, dass die Vertretung bei einer Gesellschaft unklar ist, so dass eine Beurteilung gerechtfertigt sein kann, wonach der Gesellschaft ein Geschäftsführer im Rechtssinne fehlt. Dann ist die Bestellung eines Notgeschäftsführers besonders in solchen Fällen dringlich, wo die Gesellschaft in Dauerschuldverhältnissen steht, auf regelmäßige Zahlungsflüsse über Konten angewiesen ist und nicht ernsthaft erwartet werden kann, dass die Gesellschafter in absehbarer Zeit eine Einigung über die Vertretung der Gesellschaft erzielen werden.
Schuldnerwechsel bei einer Pensionszusage führt nicht zum Zufluss von Arbeitslohn
Kommt es zum Wechsel des Verpflichteten einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages, so stellt dies keinen Zufluss beim vorsorgeberechtigten Arbeitnehmern dar. In Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzte diese jedoch voraus, dass dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösebetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen.
Der Brexit - Das Ende für die Limited?
Mit der Einführung der Unternehmenergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist die Beliebheit der Limited bereits etwas zurückgegangen. Aber es gibt sie noch - die Limited die allein in Deutschland wirtschaftlich tätig ist. Der bevorstehende Austritt Großbritaniens aus der EU kann jetzt weitreichende Folgen für die Anerkennung dieser Gesellschaften in Deutschland haben. Hierdurch bestehen für die Gesellschafter persönliche Haftungsrisiken.
Geschäftsführerhaftung für pflichtwidrige Gehaltsauszahlungen an einen Mitgeschäftsführer
Sofern der Geschäftsführer einer GmbH für ihn erkennbare pflichtwidrige Gehaltsauszahlungen an einen Mitgeschäftsführer nicht verhindert oder unterbindet haftet er wegen der Verletzung einer Obliegenheit gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich auf Rückzahlung dieser gezahlten Geschäftsführergehälter an die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit seinem Mitgeschäftsführer.
Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Die Vereinbarung eines zum Arbeitszeitkontos mit einem Geschäftsführer, welcher zugleich Gesellschafter der GmbH ist, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
BFH schränkt Vorsteuerabzug über Unternehmensgründer ein
Nimmt ein Gesellschafter Leistungen im Rahmen der Gründung einer GmbH in Anspruch und unterbleibt die spätere Gründung der GmbH, so ist der Gesellschafter grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Geschäftsführerhaftung für pflichtwidrige Gehaltsauszahlungen an einen Mitgeschäftsführer
Sofern der Geschäftsführer einer GmbH für ihn erkennbare pflichtwidrige Gehaltsauszahlungen an einen Mitgeschäftsführer nicht verhindert oder unterbindet haftet er wegen der Verletzung einer Obliegenheit gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich auf Rückzahlung dieser gezahlten Geschäftsführergehälter an die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit seinem Mitgeschäftsführer.
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig
§ 59 a Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung verbot es bisher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, sich mit Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zu verbinden. Mit am 02.02.2016 veröffentlichtem Beschluss vom 12.01.2016 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot für verfassungswidrig und nichtig.
Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers jederzeit auch ohne wichtigen Grund zulässig
Im Grundsatz ist die Niederlegung des Amtes durch den Geschäftsführer einer GmbH ohne objektiv wichtigen Grund oder selbst zur Unzeit wirksam. Ein GmbH-Geschäftsführer kann auch ohne wichtigen Grund sein Amt jederzeit niederlegen. Eine abweichende rechtliche Bewertung ist nur dann vorzunehmen, wenn der sein Amt niederlegende Geschäftsführer der alleinige Geschäftsführer und zugleich Alleingesellschafter der GmbH ist und parallel keinen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft bestellt.
Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied – Bekanntgabe erforderlich
Sofern der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied abberufen möchte, muss er dem abzuberufenden Vorstand einen entsprechenden Beschluss bekanntgeben, welcher dem Vorstandsmitglied zwingend zugehen muss.
Die von der Unternehmergesellschaft zu tragenden Gründungskosten dürfen maximal die Höhe des Stammkapitals betragen
Nach der Entscheidung des Kammergerichts ist es zulässig, dass im Gesellschaftsvertrag einer Unternehmergesellschaft - einer so genannten UG (haftungsbeschränkt) – die Höhe der von der Gesellschaft zu tragenden Gründungskosten bis zu dem Betrag des Stammkapitals der Gesellschaft festgelegt werden.
Wann beginnt die Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung zu laufen?
Sofern die Satzung eines Vereins keine näheren Angaben zur Frist für die Einberufung einer Mitgliederversammlung vorgibt, beginnt die regelmäßige Frist mit dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem bei normaler postalischer Beförderung mit dem Zugang bei allen Mitgliedern zu rechnen ist. Auf den tatsächlichen Zugang des Einladungsschreibens bei allen Mitgliedern kommt es nicht an.
Löschung eines Vereins wegen wirtschaftlicher Tätigkeit nicht ohne weiteres rechtmäßig
Sofern das Vereinsregister beabsichtigt, einen Verein wegen ausschließlich wirtschaftlicher Betätigung aus dem Vereinsregister zu löschen, muss es zuvor eine Interessenabwägung vornehmen. Eine Löschung ohne zuvor erfolgte Interessenabwägung des Vereins aus dem Vereinsregister ist rechtswidrig.
BFH: Bagatellgrenze zur Abfärbung gewerblicher Einkünfte
Die Einkünfte einer Personengesellschaft, die überwiegend durch selbständige Tätigkeit (zum Beispiel freiberuflich) erzielt werden, werden nicht in gewerblicher Einkünfte umqualifiziert, solange die aus gewerblicher Tätigkeit erzielten Einkünfte die Bagatellgrenze i.H.v. 3 % des Gesamtnettoumsatzes der Personengesellschaft und zusätzlich den Betrag von 24.500,00 EUR im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.
Regelsteuersatz für steuerbare Leistungen im Bereich der Vermögensverwaltung eines Sportvereins
Erbringt ein Sportverein gegenüber seinen Mitgliedern entgeltliche Leistungen so unterliegen diese nach dem nationalen Recht dem Regelsteuersatz.
Der Verein als Einrichtung ohne Gewinnstreben kann sich jedoch gegen die Steuerpflicht auf Unionsrechts berufen, so dass die Leistung dann steuerfrei ist. Ein Vorsteuerabzug ist dann aber nicht möglich.
Grundsätze der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH auf die Liquidation der Gesellschaft anwendbar
Katzen sollen bekanntlich 7 Leben haben, was auch auf manch eine GmbH zutrifft. Unternehmer stehen oft vor der Entscheidung eine neue GmbH zu gründen oder schnell einen „leeren“ GmbH-Mantel zu reaktivieren. Dieser wird dann mit neuer Geschäftsführung und neuen Gesellschaftern ausgestattet sowie der Unternehmensgegenstand geändert und alles zusammen weiterbetrieben. Oft werden dabei die rechtlichen und letztlich wirtschaftlichen Risiken übersehen.
Gesetzesänderung: Vergütung von Vorständen in Vereinen und Stiftungen müssen in der Satzung geregelt sein!
Zum 01.01.2015 wird § 27 Abs. 3 BGB um einen weiteren Satz „die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig“ ergänzt. Will der Verein seinem Vorstand weiterhin eine Vergütung zahlen, besteht möglicherweise noch in diesem Jahr Anpassungsbedarf in der Vereinssatzung.
Zahlungen nach Insolvenzreife durch Geschäftsführer – Geschäftsführer haftet!
Sofern der Geschäftsführer einer GmbH über § 64 GmbHG durch einen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird, muss der Insolvenzverwalter zunächst im ersten Schritt die Überschuldung der GmbH darlegen, z. B. durch Vorlage einer Handelsbilanz in Verbindung mit der Behauptung es seien keine stillen Reserven sowie keine aus der Bilanz ersichtlichen Vermögenswerte vorhanden. Hat der Insolvenzverwalter damit die Überschuldung der GmbH dargelegt ist es an dem in Anspruch genommenen Geschäftsführer darzulegen, dass seine Gesellschaft zum Zeitpunkt der geleisteten Zahlung nicht überschuldet gewesen sei. Dieser sogenannten sekundären Darlegungslast genügt der Geschäftsführer nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte behauptet. Der Geschäftsführer muss substantiiert zu in der Bilanz nicht abgebildeten Werten oder etwaigen stillen Reserven vortragen, um seine Haftung nach § 64 GmbHG zu entgehen.
Verzicht auf Mehrstimmenrecht eines GmbH-Gesellschafters ist keine Schenkung
Der Verzicht des Gesellschafters einer GmbH auf ein nur ihm zustehendes Mehrstimmenrecht, stellt keine Schenkung im Sinne des Erbschaftssteuergesetztes (ErbStG) an die übrigen Gesellschafter dar, auch wenn sich der Wert der Gesellschaftsanteile an der GmbH dadurch erhöhen sollte.