Optimierung interner Prozesse durch Einführung einer DMS-Software zur datenbankgestützten Verwaltung elektronischer Dokumente

Neue Zeitenrechnung im Datenschutzrecht – Die Datenschutzgrundverordnung kommt
Das Datenschutzrecht wurde von vielen Unternehmen in der Vergangenheit recht stiefmütterlich behandelt. Zum einen musste man Kontrollen der Datenschutzbehörden nicht wirklich fürchten, zum anderen wurden Verstöße mit recht geringen Bußgeldern sanktioniert. So kostete der unrechtmäßige Transfer personenbezogener Daten in die USA das Unternehmen Adobe mit einem Jahresumsatz von 5,85 Milliarden USD (2016) 8.000 EUR. Wehgetan hat das vermutlich nicht. Am 25.5.2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, womit u.a. der Bußgeldrahmen dramatisch erhöht wird. So werden die Behörden Geldbußen von bis zu 20 Millionen EUR oder bis zu 4 Prozent des gesamten Jahresumsatzes eines Unternehmens festsetzen dürfen.
Keine automatische Haftung des Geschäftsführers für Markenverletzungen einer GmbH
Der Bundesgerichtshof hatte im Urteil vom 18.06.2014, Aktenzeichen: I ZR 242/12, entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH nur in bestimmten engen Fällen für Wettbewerbsverletzungen seiner GmbH persönlich haftbar gemacht werden kann. Wir haben hier darüber berichtet.
Arbeitsschutzrecht - Haftungsfalle im Unternehmen
Während Compliance in aller Munde ist, wird das Arbeitsschutzrecht in diesem Zusammenhang sträflich unterschätzt. „Gefährdungsbeurteilung“ ist für zu viele Unternehmen immer noch ein Fremdwort. Dabei bergen Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften erhebliche Risiken. Spätestens im Falle eines schweren Arbeitsunfalls sind staatsanwaltschaftliche und berufsgenossenschaftliche Ermittlungen zu befürchten. Haftungsfragen werden durch den Vorwurf des Organisationsverschuldens auch für Vorstände und Geschäftsführer schnell real.
Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Am 29.07.2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Der Gesetzgeber möchte den korruptiven Praktiken in diesem Bereich wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegentreten.
Geschäftsführer haften weiterhin für Urheberrechtsverletzungen im Online-Bereich
Mit Urteil vom 18.06.2014, I ZR 242/12, hat der Bundesgerichtshof die Haftung von Geschäftsführern für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft eingeschränkt (vergleiche unser Beitrag vom 15.10.2014). Für Urheberrechtsverletzungen gilt diese eingeschränkte Haftung nicht.