Gefördert durch die Europäische Union // Projektbezeichnung:
Optimierung interner Prozesse durch Einführung einer DMS-Software zur datenbankgestützten Verwaltung elektronischer Dokumente

Niederlagen sind selten für den amtierenden Champions League Sieger. Jetzt hat es den FC Barcelona wieder einmal erwischt.

Der Bundesgerichtshof hatte im Urteil vom 18.06.2014, Aktenzeichen: I ZR 242/12, entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH nur in bestimmten engen Fällen für Wettbewerbsverletzungen seiner GmbH persönlich haftbar gemacht werden kann. Wir haben hier darüber berichtet.

Die Verwendung von bauaufsichtlich nicht zugelassen Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) können zu Mängelansprüchen führen.

Der Bundesfinanzhof hat gerichtlich geklärt, dass die Kosten für eine Geburtstagsfeier, an der sowohl Arbeitskollegen als auch Freunde und Familienangehörige des Gastgebers teilnehmen, steuerlich im Rahmen der Werbungskosten absetzbar sind, sofern die Kosten beruflich veranlasst waren. Eine Aufteilung der Kosten kann anhand der der Zuordnung der Gäste erfolgen.

Im Grundsatz ist die Niederlegung des Amtes durch den Geschäftsführer einer GmbH ohne objektiv wichtigen Grund oder selbst zur Unzeit wirksam. Ein GmbH-Geschäftsführer kann auch ohne wichtigen Grund sein Amt jederzeit niederlegen. Eine abweichende rechtliche Bewertung ist nur dann vorzunehmen, wenn der sein Amt niederlegende Geschäftsführer der alleinige Geschäftsführer und zugleich Alleingesellschafter der GmbH ist und parallel keinen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft bestellt.

Sofern der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied abberufen möchte, muss er dem abzuberufenden Vorstand einen entsprechenden Beschluss bekanntgeben, welcher dem Vorstandsmitglied zwingend zugehen muss.

Zur kurzfristigen Stellenbesetzung suchen wir eine Verstärkung unseres Teams Verkehrsunfallbearbeitung / Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Wir bieten:

  • Flexible Arbeitszeiten
  • Mitarbeit in einem kollegialen Team
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  • Leistungsgerechte Vergütung
  • Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und der Gesundheitsfürsorge
  • Weiterbildung

Die Anfechtung von Zahlungen durch den Insolvenzverwalter setzt voraus, dass mit der Zahlung Gläubiger benachteiligt wurden. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn durch die Zahlung dem Vermögen des Schuldners Mittel entzogen wurde, die sonst allen Gläubigern zur gleichmäßigen Verteilung zur Verfügung gestanden hätten.

Nach der Entscheidung des Kammergerichts ist es zulässig, dass im Gesellschaftsvertrag einer Unternehmergesellschaft - einer so genannten UG (haftungsbeschränkt) – die Höhe der von der Gesellschaft zu tragenden Gründungskosten bis zu dem Betrag des Stammkapitals der Gesellschaft festgelegt werden.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte über eine Beschwerde einer mit den Prozesskosten belastenden Partei zu entscheiden. Mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss waren u.a. auch die Kosten des von der Gegenseite eingeholten Privatgutachtens zur Erstattung festgesetzt worden.

Recht haben ist die eine Sache, Recht bekommen, eine andere.

Selten zeigt sich die Wahrheit dieser alten Volksweisheit so deutlich, wie bei der zeitlichen Beschränkung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen durch zu beachtende Fristen, z.B. gegen einen Vertragspartner oder einen Unfallgegner.

35 % der Minijobber berichten innerhalb einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass sie keinen bezahlten Urlaub erhalten, ohne dass ein rechtlich zulässiger Grund vorliegt. Von den befragten Betrieben geben 15 % ohne Angabe rechtlicher Gründe an, Minijobber keinen bezahlten Urlaub zu gewähren. Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall liegen die Anteile bei 46 % bzw. 21 %.

Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer einen Diebstahlverdacht begründet und das Fahrzeug deshalb von den Behörden rechtmäßig beschlagnahmt wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 09.04.2015 entschieden (Az.: 28 U 207/13).

Ist für eine Bauleistung die Frist für die Fertigstellung kalendermäßig bestimmt und wird diese Frist durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretene Umstände überschritten, gerät der Auftragnehmer nur durch eine gesonderte Mahnung des Auftraggebers in Verzug. Fehlt es an einer solchen Mahnung kann der Auftraggeber keine auf den Verzug mit der Fertigstellung gestützte Vertragsstrafe erfolgreich geltend machen.

Die Tendenz zum schärferen Vorgehen der Datenschützer bei Datenschutzverstößen setzt sich fort. Wie wir einer Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) vom 30.07.2015 entnommen haben, hat es jüngst im Fall einer datenschutzrechtlich unzulässigen Übertragung von E-Mail-Adressen Geldbußen in fünfstelliger Höhe festgesetzt – und zwar sowohl gegen das veräußernde als auch gegen das erwerbende Unternehmen.

Am 29.07.2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Der Gesetzgeber möchte den korruptiven Praktiken in diesem Bereich wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegentreten.

Auch wenn der Rohbauunternehmer einen mangelhaften Rohbau errichtet, bedeutet dies noch nicht, dass er auch die Mängelbeseitigungskosten zu tragen hat. Ist nämlich auch der Baugrund selbst mangelhaft, sodass auch ein ordnungsgemäßer Rohbau nicht die Anforderungen an die Tragfähigkeit erfüllt, muss geklärt werden, wer das Baugrundrisiko trägt.

Am 09.07.2015 hat sich der Bundesgerichtshof zum sg. Framing mit einem Urteil zum Aktenzeichen I ZR 46/12 geäußert. Beim Framing werden Videos, Fotos oder Texte in die eigene Webseite eingebettet. Der Besucher der Webseite kann sich diesen Inhalt dann durch Anklicken anschauen. Der Inhalt ist jedoch nicht auf dieser aufgerufenen Webseite gespeichert; der Besucher klickt praktisch nur auf einen Link und die Daten werden von einer anderen Webseite eingelesen.

Der Bundesgerichtshof hat nun mit obigem Urteil entschieden, dass das sg. Framing zulässig ist, wenn der urheberrechtlich geschützte Inhalt der eingebetteten Dokumente auf der anderen Webseite mit Zustimmung des Rechteinhabers zugänglich gemacht wurde. Was bedeutet dies nun für die Praxis?

Sofern die Satzung eines Vereins keine näheren Angaben zur Frist für die Einberufung einer Mitgliederversammlung vorgibt, beginnt die regelmäßige Frist mit dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem bei normaler postalischer Beförderung mit dem Zugang bei allen Mitgliedern zu rechnen ist. Auf den tatsächlichen Zugang des Einladungsschreibens bei allen Mitgliedern kommt es nicht an.

Das Kündigungsschutzgesetz ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Auch in vom Kündigungsschutzgesetz ausgenommenen Kleinbetrieben kann eine Kündigung unbegründet sein, so u. a. nach einer neueren Entscheidung des BAG mit Urteil vom 23.07.2015 zu Aktenzeichen 6 AZR 457/14, wenn z. B. eine Altersdiskriminierung vorliegt.

Wegeunfälle sind Ereignisse im Arbeitsleben, für die grundsätzlich Unfallversicherungsschutz über die bei den Berufsgenossenschaften angesiedelte gesetzliche Unfallversicherung besteht. Mit Urteil vom 01.09.2015 (L 3 U 118/13) hat das Hessische Landessozialgericht noch einmal die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass Abwege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle den Unfallschutz ausschließen können.

Nach Ableben eines Menschen ist im Hinblick auf das Erbrecht vielerlei zu veranlassen. Neben der direkten Totensorge steht die Frage der Beerdigung, der Veranstaltung der Trauerfeier etc. im näheren Fokus. Im Weiteren wird in der Regel dann der Blick auf den realen Nachlass gerichtet, der dann je nach gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge zu verteilen ist.

Diese Regel des Vergaberechts, deren Nichtbefolgung zwingend den Ausschluss des Angebots nach sich zieht, ist den meisten Bietern im Grunde bekannt.

Mit Urteil vom 26.08.2015, Az: 1 U 319/15, hat das Oberlandesgericht Dresden die gegen die Stadt Leipzig gerichtete Klage von 3 Müttern abgewiesen, mit denen diese Schadensersatz für Verdienstausfall erstreiten wollten. Sie hatten für ihre Kinder mit Vollendung des 1. Lebensjahres den begehrten Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung nicht erhalten. In der öffentlichen Diskussion wird dieses Urteil als Entwertung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren wahrgenommen.

Bereits zu Beginn des Jahres hatten wir darauf hingewiesen, dass der europäische Gesetzgeber ein umfassend überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt hat. Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen sind bis zum 18.04.2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Das Bundeskabinett hat nun am 08.07.2015 den Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet, der doch deutliche Änderungen am bisherigen System erkennen lässt.

Grundsätzlich ist für die Fälligkeit eines Vergütungsanspruches im Werkvertragsrecht laut § 641 Abs. 1 BGB eine Abnahme erforderlich. Einer Abnahme als Vor-aussetzung für die Fälligkeit bedarf es nur dann nicht, wenn der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers insgesamt untergegangen ist. Allein die unberechtigte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer führt jedoch nicht bereits zur Entbehrlichkeit der Abnahme.

Sofern das Vereinsregister beabsichtigt, einen Verein wegen ausschließlich wirtschaftlicher Betätigung aus dem Vereinsregister zu löschen, muss es zuvor eine Interessenabwägung vornehmen. Eine Löschung ohne zuvor erfolgte Interessenabwägung des Vereins aus dem Vereinsregister ist rechtswidrig.

 Cloud Computing ist seit einiger Zeit in aller Munde. Was mit dem Speichern von Daten „in der Cloud“ begann setzte sich über die Nutzung einer „in der Cloud“ bereitgestellten Software fort und hat mit einem Vorgang, der als „Software as a Service“ als Teilbereich des Cloud Computing umschrieben wird (kurz: SaaS) seinen zeitweiligen Entwicklungshöhepunkt erreicht.

Ja! Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“, mit dem die Molkerei Ehrmann einen Früchtequark bewirbt, nicht irreführend und auch keine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe.

Nachdem der Bundesgerichtshof vormals im Jahr 1985 über mögliche Ansprüche der Erwerber gegenüber dem Bauträger zu entscheiden hatte, ist nun mit 2 weiteren Entscheidungen aus dem Jahr 2014 durch den BGH für Klarheit gesorgt worden.

Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin, dass ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich nicht dazu verpflichtet werden kann, einen Auftrag zu erteilen, wenn er die Ausschreibung als fehlerhaft erkannt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 – Verg 29/14).

Im Einzelhandel ist es zunehmend beliebt, groß wirkende Lebensmittelverpackungen mit wenig Inhalt zu füllen. Die Hersteller sind dabei sehr kreativ und verwenden bei der Verpackung ihrer Produkte unverhältnismäßig viel Luft, doppelte Böden oder überdimensionierte Umkartons. Von den Unternehmen wurde dies regelmäßig damit gerechtfertigt, dass auf der Verpackung zutreffende Gewichtsangaben gemacht würden. Mit Urteil vom 20.03.2015, 4 U 196/14, hat das OLG Karlsruhe dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben.

 Zur Thematik des Arbeitnehmerdatenschutzes gibt es eine Vielzahl von juristischen Problemstellungen, die in den letzten Jahren diskutiert wurden. Nach wie vor aktuell und nicht abschließend geklärt ist die Frage, wie mit E-Mails umzugehen ist, welche an einen aus dem Unternehmen ausscheidenden Mitarbeiter gesandt werden, in dessen Postfach noch eingehen und dort verbleiben.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG). Für Beschäftigungsverhältnisse kennt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als spezielle Norm § 32. Hiernach dürfen - verkürzt dargestellt - personenbezogene Daten eines Beschäftigten dann für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Diese Regelung erfasst aber nicht alle Sachverhalte, die im Arbeitsleben eine Rolle spielen können.

Auch die Kanzlei HAGER hat am 8. Commerzbank Firmelauf teilgenommen. Hier unser Beweisfoto.

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Weitere Impressionen finden Sie hier.

Blickfangwerbung ist insbesondere in Printmedien sehr beliebt. Halbseitige Anzeigen versprechen geschenkte Mehrwertsteuer, 25 % Extrarabatt und Bestpreise. Im Kleingedruckten finden sich dann regelmäßig besondere Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Preisnachlässe, Zugaben oder Geschenke. Diese besonderen Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme müssen zum Zeitpunkt der Werbung mitgeteilt werden. Genügt es, wenn dazu in einer Fußnote auf nähere Erläuterungen im Internet verwiesen wird?

Eine in Deutschland ansässige Gesellschaft stellte Fotografien einer österreichischen Fotografin ohne deren Zustimmung auf ihre Internetseite. Die Fotografin klagte vor dem Handelsgericht Wien dagegen auf Schadensersatz. Die beklagte Gesellschaft verteidigte sich damit, dass ihre Website nicht auf Österreich ausgerichtet sei. Ohne Erfolg.

Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung hat das BAG mit Urteil vom 19. Mai 2015 zu Aktenzeichen 9 AZR 725/13 eine Kürzung des Erholungsurlaubes wegen Elternzeit gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BEEG) für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und Urlaubsabgeltung in Geld zu zahlen ist, ausgeschlossen.

Erwirbt ein Verbraucher Baumaterial, welches laut Sachverständigengutachten mangelhaft ist, hat er gegenüber dem Verkäufer selbst dann Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Sachverständigenkosten, wenn dem Verkäufer an dem Mangel kein Verschulden trifft.

Der BGH hat die Rechtsprechung bezüglich der Schenkungen an Schwiegerkinder grundsätzlich neu ausgestaltet. Seit dem 1. Senatsurteil zu der Konstellation Rückforderung von Zuwendungen an Schwiegerkinder, Beschluss vom 21.07.2010 (Aktenzeichen XII ZR 180/09) hat der BGH diese Rechtsprechung immer weiter verfeinert. Im neu entschiedenen Fall, BGH XII ZS, Beschluss vom 26.11.2014, ist die Rechtsprechung dahingehend erweitert worden, dass Schenkungen von Schwiegereltern an das Schwiegerkind zur Bedienung eines Immobilienkredites als Geschäftsgrundlage im dauerhaften Wohnen des eigenen Kindes teilweise zurückgefordert werden können im Umfang des Tilgungsanteils.

Es kommt vor, dass der Auftraggeber seinen Auftragnehmer auffordert, ihm für die Erbringung von Bauleistungen einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Später entsteht Streit, wenn die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag überschreiten. Spätestens dann ist zu prüfen, welche Rechtsqualität dem Kostenvoranschlag im Verhältnis der Parteien zukommt.

In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 11.12.2014) hat das Oberlandesgericht Oldenburg dem Grundstückseigentümer neben einem Betrag für einen verbleibenden technischen Minderwert zudem einen Ausgleich für einen merkantilen Minderwert in Höhe von ca. 1 % des Verkehrswertes der Immobilie zugesprochen.

Schließt der Grundstückseigentümer innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von 10 Jahren einen Grundstückskaufvertrag über sein Grundstück ab, unterliegt das so genannte private Veräußerungsgeschäft der Besteuerung, auch wenn die Bedingung des aufschiebend bedingt geschlossenen Vertrages erst nach Ablauf der 10-jährigen Veräußerungsfrist eintritt.

Vermieterfreundlich hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.02.2015 (AZ. VIII ZR 154/14) die Möglichkeit der Kündigung wegen Eigenbedarfs erweitert.

Mit Urteil vom 17.12.2014 hat nach langer Prüfung das Bundesverfassungsgericht das derzeit geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht in Teilen für verfassungswidrig gehalten. Im Ergebnis des Urteils ist der Gesetzgeber gefragt, Nachbesserungen, insbesondere bei Firmenerben, vorzunehmen. Die Nachbesserungen dürften aber im Einzelfall eher „Nachverschlechterungen“ sein, da die Bedingungen zum steuerfreien oder steuerermäßigten Erwerb für Firmenerben zum Teil deutlich verschlechtert werden sollen. Für Klein- und mittlere Unternehmen hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass dem Gesetzgeber ein Weitergestaltungsspielraum zusteht, der auch hohe Steuerbefreiungen, wie die derzeit mögliche Vollverschonung (100%ige Steuerbefreiung) zu gewähren hat. Bei großen Unternehmen soll dies aber unangemessen und verfassungswidrig sein. Das Problem besteht hierin, wie konkret zu definieren ist, wann es sich um ein „Großunternehmen“ handelt. Hier kann es sich um ein Unternehmen des Mittelstandes oder gar ein börsennotiertes Unternehmen handeln. Zudem ist sicher auch noch zu überlegen, ob die Definition des Großunternehmens nicht auch insbesondere am Ertrag und dem Gewinn zu ermessen ist und nicht nur an der Zahl der Beschäftigten oder des Betriebsvermögens.

Nach § 101 a) GWB hat der öffentliche Auftraggeber und die unterliegenden Bieter oder Bewerber zu informieren, bevor er den Zuschlag auf das von ihm in Aussicht genommene erfolgreiche Angebot erteilt. Die gesetzliche Mindestdauer der Wartefrist, die zwischen Absendung der Information und Vertragsschluss liegen muss, beträgt nach § 101 a) Abs. 1 Satz 3 GWB 15 Kalendertage. Bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt die Frist 10 Kalendertage. Die Frist beginnt jeweils am Tag nach der Absendung der Information. Diese Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen sollte eindeutig sein. Fallen aber in die Wartefrist (mehrere) Feiertage, ist Vorsicht geboten.

Während Compliance in aller Munde ist, wird das Arbeitsschutzrecht in diesem Zusammenhang sträflich unterschätzt. „Gefährdungsbeurteilung“ ist für zu viele Unternehmen immer noch ein Fremdwort. Dabei bergen Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften erhebliche Risiken. Spätestens im Falle eines schweren Arbeitsunfalls sind staatsanwaltschaftliche und berufsgenossenschaftliche Ermittlungen zu befürchten. Haftungsfragen werden durch den Vorwurf des Organisationsverschuldens auch für Vorstände und Geschäftsführer schnell real.

„Smart Metering Produkte“ oder funkbasierte Heizkostenverteiler bzw. Messgeräte galten lange als „Must have“ in der Wohnungswirtschaft. Ist es doch mit dieser Technologie u.a. möglich, die Verbrauchsdaten des Wohnungsnutzers auch für bestimmte Zeiträume auszulesen, ohne die Wohnung betreten zu müssen. Zwischenzeitlich hat sich aber überwiegend herumgesprochen, dass die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung dieser Technologie noch nicht abschließend geklärt sind.

Die Einkünfte einer Personengesellschaft, die überwiegend durch selbständige Tätigkeit (zum Beispiel freiberuflich) erzielt werden, werden nicht in gewerblicher Einkünfte umqualifiziert, solange die aus gewerblicher Tätigkeit erzielten Einkünfte die Bagatellgrenze i.H.v. 3 % des Gesamtnettoumsatzes der Personengesellschaft und zusätzlich den Betrag von 24.500,00 EUR im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.

Allein die Weitergabe von Bedenken des Systemherstellers einzubauender Produkte unter Beifügung eines Nachtragsangebots durch den Auftragnehmer im Sinne von § 4 Abs. 3 VOB/B führt nicht zur Übernahme der Planungsverantwortung durch den Auftragnehmer. Dies erleichtert dem Auftraggeber nur die Prüfung und Entscheidung hinsichtlich der mit der Bedenkenanmeldung aufgeworfenen Fragestellung.

Zahlungen der Erwerber von Eigentumswohnungen an einen Bauträger sind Baugeld im Sinne des Bauforderungssicherungsgesetzes. Dies hat zur Folge, dass der Geschäftsführer des Bauträgers persönlich haftet, sofern der Bauträger das Baugeld an die bauausführenden Unternehmen nicht weiterleitet…

Seit Jahren warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.

Der europäische Gesetzgeber hat ein umfassend überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Konkret geht es dabei um die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen. Bis zum 18.04.2016 sind diese Richtlinien in innerstaatliches Recht umzusetzen. 

Mit Urteil vom 18.06.2014, I ZR 242/12, hat der Bundesgerichtshof die Haftung von Geschäftsführern für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft eingeschränkt (vergleiche unser Beitrag vom 15.10.2014). Für Urheberrechtsverletzungen gilt diese eingeschränkte Haftung nicht. 

Oft sind die Höhe der Kosten von Sachverständigen – insbesondere bei Auseinandersetzungen im Baubereich – ein Kriterium für ein wirtschaftlich sinnvolles Verfahren sowie deren Kostentragung ein Streitpunkt. Nicht selten staunen die Verfahrensbeteiligten über Inhalt und Höhe von Abrechnungen der Sachverständigen. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) musste sich in einem Urteil dazu unter anderem über die Lesegeschwindigkeit von Sachverständigen auseinandersetzen.

Werbe-E-Mails sind ohne Einwilligung des Adressaten grundsätzlich problematisch. Dies ist hinlänglich bekannt. Bislang sind uns nur wenige Fälle bekannt, in denen die Datenschutzbehörden diese Praxis nachhaltig mit Bußgeldern sanktioniert haben. Dies könnte sich zukünftig ändern.

Bei einem schwerwiegenden Kalkulationsirrtum des Bieters ist es dem öffentlichen Auftraggeber untersagt, auf ein solches Angebot den Zuschlag zu erteilen. Konsequenterweise stehen dem öffentlichen Auftraggeber dann auch keine Schadenersatzansprüche gegen den Bieter zu.

Der Holzmichel lebt nicht mehr. So sieht es jedenfalls das Gericht der Europäischen Union (EuG), welches nicht mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwechselt werden sollte.

Streitigkeiten wegen fehlender und/oder mangelhafter Abdichtung ebben nicht ab. Aktuell hat der Bundesgerichtshof eine gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig aus dem Jahre 2012 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Im zu entscheidenden Fall hatte der Bauherr im Rahmen des Neubaus eines Einfamilienhauses einen Architekten vertraglich mit Planungsleistungen gebunden.

Bereits im April diesen Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen unzulässig sind, weshalb der Kreditnehmer sie von seiner Bank zurückfordern kann. Einige Gerichte gehen zudem davon aus, dass solche Bearbeitungsentgelte auch gegenüber Unternehmern unzulässig sind. Insofern steht eine endgültige Klärung aber noch aus.

„Datschengrundstücken“ in den neuen Bundesländern beschäftigen in regelmäßigen Abständen den Bundesgerichtshof. Ein Hauptproblem ist und bleibt, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses der bisherige Nutzer vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung unter anderem im Hinblick auf die von ihm errichtete Baulichkeiten beanspruchen kann.

Die inzwischen bei Unternehmen weit verbreitete Videoüberwachung soll in der Regel dem Schutz von Objekten, etwa vor Vandalismus oder Diebstahl, oder von Personen dienen. Mitunter können dadurch auch Mitarbeiter beobachtet und deren Verhalten ausgewertet werden. Unabhängig davon, ob dies sozusagen "nebenher" nur möglich ist oder zielgerichtet erfolgt: in beiden Fällen ist die Videoaufzeichnung des Arbeitnehmerverhaltens nur in engen Grenzen zulässig.

Auch bei einer nur mittelbaren Änderung eines Gesellschafterbestandes an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft kann Grunderwerbsteuer anfallen, wenn aufgrund der zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarung eine wirtschaftliche Zurechnung des Gesellschaftsanteils nach den Grundsätzen des §§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO erfolgen kann.

Nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung haftete ein Geschäftsführer für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann, wenn er von Ihnen Kenntnis und die Möglichkeit hatte, sie zu verhindern. Instanzgerichtlich wurde vereinzelt sogar eine kenntnisunabhängige Haftung des Geschäftsführers diskutiert (vgl. unser Beitrag vom 06. Juni 2014).

Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat – also der typische Kaufvertrag im Internet – muss der Unternehmer dem Verbraucher unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt u. a. Informationen über „die wesentlichen Merkmale der Ware“ klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Was diese wesentlichen Merkmale einer Ware sind, bedarf einer wertenden Betrachtung im Einzelfall. In der Praxis werden die Artikel im Rahmen der Produktbeschreibung regelmäßig mit einer großen Detailgenauigkeit angepriesen. In der Produktübersicht am Ende des Bestellvorgangs werden dann neben den Artikelbezeichnungen oftmals nur Größe, Farbe und Preis aufgelistet.

Mit dem Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (Button-Lösung) hat der Gesetzgeber auf die berüchtigten „Kostenfallen im Internet“ reagiert. Die Anbieter wurden verpflichtet, den Verbraucher vor dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente zu informieren. Ein Vertrag kommt nur noch zustande, wenn die Verbraucher die Zahlungspflicht ausdrücklich bestätigen. Sofern eine Schaltfläche (Button) verwendet wird, muss diese mit einer klaren, verständlichen und eindeutigen Beschriftung versehen sein. Genügt die Bezeichnung „Kaufen“ diesen Anforderungen?

Verschiedene Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder sehen vor, dass bestimmte Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten einen gewissen Mindestlohn zu zahlen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.09.2014 – C 549/13 – kann diese Verpflichtung nicht auf Arbeitnehmer eines Nachunternehmers mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat erstreckt werden, wenn diese Arbeitnehmer den betreffenden Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.

Mit Urteil vom 17.07.2014 (AZ.: IX ZR 240/13) hat der Bundesgerichtshof den Blick erneut auf die Risiken für Gläubiger bei Zahlungen klammer Schuldner gelenkt. Über solchen Zahlungen schwebt für den Fall, dass später das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wird, das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung.

Immer wieder im Focus von gerichtlichen Entscheidungen steht die Verpflichtung des Unternehmers zur Prüfung von (Vor-)Leistungen Dritter. Die Prüfungs- und Hinweispflicht besteht grundsätzlich im Hinblick auf mögliche Bedenken des Unternehmers gegen

  • die vorgesehene Art der Ausführung,
  • die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile
    sowie
  • die Vorleistungen anderer Unternehmer

Erneut sind wir in der Praxis mit der Auffassung konfrontiert worden, die Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse sei nach der Fassung der VOL/A 2009 nicht mehr ausgeschlossen. Auch in Bieterkreisen scheint sich diese Vorstellung hartnäckig zu halten.

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 30.04.2014 zum Aktenzeichen XII ZR 146/12 erneut zu der im Gewerberaummietrecht sehr wichtigen Frage der Schriftform geäußert. Mietverträge, die für eine längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden sollen, bedürfen der Schriftform (§ 550 BGB). Was zunächst so einfach klingt, stellt die Praxis seit mehreren Jahren vor immer wieder neue Fragen: wann ist die Schriftform (§ 126 BGB) eingehalten und wann nicht? Gegenstand dieses Artikels soll nicht die Aufarbeitung dieser Punkte sein sondern um auf folgendes aufmerksam zu machen:

Im Urteil vom 17.06.2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass den Radfahrer kein Mit- verschulden trifft, wenn er keinen Schutzhelm getragen hat, obwohl dieser die erlittenen Kopf- verletzungen gemildert hätte. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil jedoch klargestellt, dass dieser Grundsatz zunächst nur für Unfallereignisse bis zum Jahr 2011 gilt.

Erbringt ein Sportverein gegenüber seinen Mitgliedern entgeltliche Leistungen so unterliegen diese nach dem nationalen Recht dem Regelsteuersatz.

Der Verein als Einrichtung ohne Gewinnstreben kann sich jedoch gegen die Steuerpflicht auf Unionsrechts berufen, so dass die Leistung dann steuerfrei ist. Ein Vorsteuerabzug ist dann aber nicht möglich.

Eine Abmahnung im laufenden Arbeitsverhältnis ist arbeitgeber- wie arbeitnehmerseitig ein regelmäßiges Spannungsfeld. Richtig angewendet, wird sie ihrer Funktion auf beiden Seiten gerecht: Der Arbeitgeber rügt eine bestehende den Betrieb störende Pflichtverletzung und dem Arbeitnehmer bleibt angesichts dieser Warnung die Chance sein Verhalten zu ändern, bevor bei Wiederholung des gerügten Verhaltens auch eine Kündigung drohen kann.

In einem Rechtsstreit, welcher dem OLG Dresden zur Entscheidung vorlag, konnten wir für unsere Mandanten Gewährleistungsrechte gegen einen Bauträger durchsetzen, obwohl die Gewähr- leistungsfrist bereits abgelaufen war.

Der Bauträger hatte in den Jahren 1999 – 2002 eine Reihenhaussiedlung in Hanglage terrassenförmig errichtet.

Mit dem Beschluss des Bundesrates zum sogenannten „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ (Gesetz- entwurf BT-Drs.18/1558 vom 28.05.2014; Beschlussempfehlung BT-Drs. 18/2010; Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 03.07.2014) am 11.07.2014 ist das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines flächendeckenden bundesweiten Mindestlohnes abgeschlossen.

Die Einrichtung und Überwachung eines Compliance-Systems gehört zur Leitungsaufgabe des Vorstandes. Danach hat ein Vorstandsmitglied sein Unternehmen so zu organisieren und fortlaufend zu beaufsichtigen, dass Gesetzesverstöße verhindert werden. Das Vorstandsmitglied genügt nur dann seiner Organisationspflicht bei einer bestehenden Gefährdungslage, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet.

Das eigene Fehlverhalten der Vergabestelle stellt keinen Grund zur Aufhebung der Ausschreibung dar. Sofern die Vergabestelle durch die Aufhebung der Ausschreibung eigene vergaberechtliche Fehler korrigieren will, ist dies nach einem Beschluss des BGH vom 20.03.2014 vergaberechtlich unzulässig.

Katzen sollen bekanntlich 7 Leben haben, was auch auf manch eine GmbH zutrifft. Unternehmer stehen oft vor der Entscheidung eine neue GmbH zu gründen oder schnell einen „leeren“ GmbH-Mantel zu reaktivieren. Dieser wird dann mit neuer Geschäftsführung und neuen Gesellschaftern ausgestattet sowie der Unternehmensgegenstand geändert und alles zusammen weiterbetrieben. Oft werden dabei die rechtlichen und letztlich wirtschaftlichen Risiken übersehen.

Was in vielen europäischen Ländern schon länger Pflicht ist, gilt nun auch in Deutschland. Seit dem 01.07.2014 muss in jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug - gleich ob PKW, LKW oder Bus - eine Warnweste unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen mitgeführt werden. Motorräder sind ausgenommen.
Wohnmobile werden von dem Gesetz nicht ausdrücklich genannt, gleichwohl empfiehlt sich auch hier (mindestens) eine Warnweste mitzuführen.

Gastbeitrag – Jan Klemm und Ulrich Lenz von der Advelio Vermögenstreuhand GmbH

Am 4. Juni 2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ verabschiedet. Die ersten beiden zentralen Änderungen (Absenkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent sowie Reduzierung der Abschlusskosten) betreffen nur Neuverträge und sind deshalb für Inhaber entsprechender Policen weniger relevant. Weitaus gravierender ist die Anpassung der Regelungen zur Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven zu beurteilen. Warum?

Zum 01.01.2015 wird § 27 Abs. 3 BGB um einen weiteren Satz „die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig“ ergänzt. Will der Verein seinem Vorstand weiterhin eine Vergütung zahlen, besteht möglicherweise noch in diesem Jahr Anpassungsbedarf in der Vereinssatzung.

Die Nutzung von Computern, Smartphones, Tablets oder anderen Geräten mit elektronischen Datenträgern ist im Geschäftsleben mittlerweile Selbstverständlichkeit und nicht mehr wegzudenken. Auf den in den Geräten befindlichen Datenträgern werden so regelmäßig (bewusst oder unbewusst) personenbezogene Daten anderer Personen gespeichert. Was ist nun zu beachten, wenn Dritte auf die dort gespeicherten personenbezogenen Daten Zugriff erlangen können, etwa weil diese Geräte bzw. die darin befindlichen Datenträger regelmäßig gewartet werden müssen?

Es kommt zwar nicht häufig vor, geschieht aber von Zeit zu Zeit: Bei Bauarbeiten wird ein Stromkabel beschädigt, durch die Versorgungsunterbrechung kommt es zu einem Produktionsausfall. Das so geschädigte Unternehmen möchte natürlich wissen, wer den Schaden ersetzt. In bestimmten Konstellationen lautet die Antwort leider: Niemand.

Obwohl es auf Skipisten keine allgemeine Helmpflicht gibt, ist das Tragen eines Ski-Helmes für Skifahrer und Snowboarder dringend zu empfehlen. Im Falle einer Kollision reduziert ein Ski-Helm nicht nur die Gefahr schwerer Kopfverletzungen, sondern er verhindert auch, dass ein Skifahrer oder Snowboarder, der sich ordnungsgemäß verhält, auf einem Teil seines Schadens sitzenbleibt.

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für einen Wettbewerbsverstoß, wenn er die Rechts- verletzung selbst begangen hat oder wenn er jedenfalls von ihr Kenntnis und die Möglichkeit hatte, sie zu verhindern. Dies ist nicht neu.

Doch haftet er auch ohne diese Kenntnis?

Die Fußballweltmeisterschaft 2014 steht unmittelbar vor der Tür. Am 12. Juni bestreitet Gastgeber Brasilien das Eröffnungsspiel gegen Kroatien. Erfahrungsgemäß nutzen einige unserer Mandanten die Weltmeisterschaft zu Marketingzwecken und bieten ihre Produkte und Dienstleistungen im Kontext der Weltmeisterschaft an. Im Autohaus gibt es dann „Brasilianische-Wochen“, der Bäcker bietet „WM-Brötchen“ an und Händler gewähren verschiedene Torrabatte. Zusätzlich werden Leinwände aufgebaut und Fußballspiele gemeinsam geschaut.

So erfolgreich solche Marketingmaßnahmen auch sind - ohne rechtliche Risiken sind sie nicht.

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 5.9.2013, Aktenzeichen 30 S 4764/13, entschieden, dass bei einem automatischem Garagentor eine Lichtschranke erforderlich ist, wenn die Gefahr besteht, dass ausfahrende Fahrzeuge im Schwenkbereich des Garagentors – beispielsweise wegen passierender Fußgänger auf einem davor verlaufenden Gehweg - anhalten müssen. Der Einbau eines Drucksensors, der lediglich größere Schäden verhindert, genügt nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall zur Erfüllung der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht nicht.

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung durch Beschluss vom 21.8.2013 - 1 StR 665/12 klargestellt, dass nicht aus beliebigen Indizien auf eine Krise des Unternehmens geschlossen werden kann und insoweit das Urteil eines Landgerichtes, das den Geschäftsführer einer GmbH wegen Insolvenzverschleppung und Betruges verurteilt hat, aufgehoben.

Längere Zeit ist bereits in der Diskussion, ob bei der persönlichen Inanspruchnahme der Geschäftsleitung des insolventen Unternehmens (Auftraggeber) im Rahmen der Möglichkeiten nach dem Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG), eine etwaige auf den Baugeldgläubiger (Auftragnehmer) im Insolvenzverfahren entfallende Quote zu berücksichtigen ist. Hierzu hat das Oberlandesgericht Dresden darauf erkannt, dass …

Nach einer Entscheidung des BGH handelt das Organ einer Gesellschaft dann pflichtwidrig, wenn es nicht vom Unternehmensgegenstand der Gesellschaft lt. Satzung gedeckte Geschäfte betreibt. Im entschiedenen Fall hatte der Vorstand einer Aktiengesellschaft Geschäfte betrieben, welche vom Unternehmensgegenstand der Gesellschaft nicht gedeckt waren. Sofern ein Organ nicht vom Unternehmensgegenstand gedeckte Geschäfte betreibt, handelt es pflichtwidrig. Folge davon kann die Verpflichtung zu Schadenersatz der handelnden Organmitglieder gegenüber ihrer Gesellschaft sein. Die Gesellschaft wäre dann so zu stellen, als wäre das pflichtwidrige Geschäft nicht abgeschlossen worden.

Zugegeben, es liest sich gut: Geschäftsführer. Ob im Impressum der Website oder auf der Visitenkarte, die Bezeichnung macht im Geschäftsverkehr Eindruck.

Doch wer ist überhaupt berechtigt diese Bezeichnung zu verwenden?

Der neue Personalausweis (nPA) ist im Kommen. Immer mehr Personen verfügen bereits über einen Derartigen. Viele wissen aber nicht, dass es ein spezielles Gesetz gibt, welches u.a. den Umgang mit im Ausweis gespeicherter bzw. aus dem Ausweis ersichtlicher personenbezogener Daten regelt (Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PauswG vom 18. Juni 2009; BGBl. I S. 3154).

Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes lenkt das Augenmerk auf ein oft übersehenes erhebliches Haftungsrisiko des Mieters in einem Mehrfamilienhaus.

Abschlagszahlungen sind Anzahlungen im Hinblick auf den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für das von ihm zu errichtende Gesamtwerk. Der Auftragnehmer hat seine Leistung nach Beendigung des Vertrages endgültig abzurechnen. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers ist die Folge aus der Abrede der Parteien eines Werkvertrages über die vorläufigen Zahlungen und besteht auch ohne ausdrückliche Regelung im Vertrag.

Sofern der Geschäftsführer einer GmbH über § 64 GmbHG durch einen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird, muss der Insolvenzverwalter zunächst im ersten Schritt die Überschuldung der GmbH darlegen, z. B. durch Vorlage einer Handelsbilanz in Verbindung mit der Behauptung es seien keine stillen Reserven sowie keine aus der Bilanz ersichtlichen Vermögenswerte vorhanden. Hat der Insolvenzverwalter damit die Überschuldung der GmbH dargelegt ist es an dem in Anspruch genommenen Geschäftsführer darzulegen, dass seine Gesellschaft zum Zeitpunkt der geleisteten Zahlung nicht überschuldet gewesen sei. Dieser sogenannten sekundären Darlegungslast genügt der Geschäftsführer nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte behauptet. Der Geschäftsführer muss substantiiert zu in der Bilanz nicht abgebildeten Werten oder etwaigen stillen Reserven vortragen, um seine Haftung nach § 64 GmbHG zu entgehen.

Der Verzicht des Gesellschafters einer GmbH auf ein nur ihm zustehendes Mehrstimmenrecht, stellt keine Schenkung im Sinne des Erbschaftssteuergesetztes (ErbStG) an die übrigen Gesellschafter dar, auch wenn sich der Wert der Gesellschaftsanteile an der GmbH dadurch erhöhen sollte.

Anzahlung auf den Preis bei Reisen und Flügen: Gerichte klären richtige Höhe

Forderungen über die Anzahlung eines Flugpreises von 100 % bzw. in Höhe von 25 % und mehr bei Pauschalreisen sind durch die Gerichte zuletzt als unzulässig festgestellt worden. Die Urteile hierüber sind in verschiedenen Instanzen anhängig und insofern noch nicht einhelliger Stand der Rechtsprechung.

Grundsätzlich erfolgt eine Hemmung der Verjährung nur zugunsten der Klagepartei bzw. in einem selbständigen Beweisverfahren der insoweit antragstellenden Partei. Wenn der Bauherr bzw. Auftraggeber eine Werklohnklage gegen sich führen lässt, so folgt daraus nicht automatisch eine Hemmung der Verjährung für seine eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Unternehmer bzw. Auftragnehmer.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.11.2013 zu Aktenzeichen IV ZR 54/13 eine Entscheidung getroffen, die für alle Schlusserben von Bedeutung sein dürfte.

Ein Mangel an der Mietsache, der zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung durch den Mieter führen kann, liegt im Fall fehlender, aber erforderlicher öffentlich – rechtlicher Genehmigungen für die Nutzung der Mietsache grundsätzlich nur dann vor, wenn die Behörde deswegen konkrete Maßnahmen gegen den Mieter einleitet und dieser dadurch an der vertragsgerechten Nutzung der Mietsache gehindert wird. Allein das Fehlen einer für die Nutzung erforderlichen öffentlich – rechtlichen Genehmigung führt, ohne das die Behörde konkret gegen die Nutzung vorgeht, zu keinem eine Kündigung rechtfertigenden Mangel.

Ab dem 01.05.2014 tritt die Punktereform im Flensburger Zentralregister in Kraft.
Noch ist Zeit, sich beraten zu lassen, ob ein anhängiges Bußgeldverfahren besser vorher beendet oder noch freiwillig ein Punkteabbaukurs durchgeführt werden sollte, um Überraschungen bei der Umrechnung der bestehenden Punkte zu vermeiden.

Aus dem Verkehrszentralregister wird am 01.05.2014 das neue Fahreignungsregister. Statt wie bisher 1 bis 7 Punkte wird es in Zukunft – je nach Schwere des Vergehens – nur noch 1, 2 oder 3 Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geben und zwar

  • 1 Punkt für „schwere Verstöße“ (bisher Ordnungswidrigkeiten)
  • 2 Punkte für „besonders schwere Verstöße“ (bisher Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot)
  • 3 Punkte für straßenverkehrsspezifische Straftaten sowie allgemeine Straftaten mit Straßenverkehrs- bezug, soweit ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13.02.2014, Az.: C-466/12 entschieden, dass das Setzen eines Links auf frei zugängliche urheberrechtlich geschützte Werke grundsätzlich zulässig ist. Diese Aussage ist nicht neu. Nach dem EuGH soll dies aber auch dann gelten, wenn der Nutzer, der den Link anklickt, den Eindruck hat, das Werk erscheine auf der Seite, die den Link enthält. Zwar handele es sich bei der Verlinkung um eine öffentliche Zugänglichmachung des Werkes, wozu nur der Urheberrechtsinhaber befugt ist. Eine Urheberrechtsverletzung liege aber nur vor, wenn sich die Zugänglichmachung an ein neues Publikum richte, welches mit der ursprünglichen Zugänglichmachung nicht angesprochen werden sollte.

Auf den gesetzlich geregelten Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG muss der Arbeitgeber nach einem Urteil des BAG vom 21. 01.2014 (3 AZR 807/11) den Arbeitnehmer nicht hinweisen.

Die Entgeltumwandlung ist auch eine Form der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Der Arbeitnehmer kann hier vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinem künftigen Entgelt bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine (betriebliche) Altersversorgung verwendet werden. Das Recht der Betrieblichen Altersversorgung kennt verschiedene Formen der Zusage von Leistungen. Seit 1.1.2002 gehört zu den Zusageformen auch der Anspruch auf Umwandlung eigener Vergütung.