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Bundesfinanzhof München:
Durch Wechsel vom gesetzlichen Güterstand in den der Gütertrennung kann Schenkungssteuer gespart werden. Die Begründung einer Ausgleichsforderung durch ehevertragliche Beendigung des gesetzlichen Güterstandes (Zugewinngemeinschaft) ist auch bei weiter bestehender Ehe keine freigiebige Zuwendung, sondern ein Anspruch auf gesetzlicher Grundlage und damit steuerfrei. Ein mehrfacher Wechsel des Güterstandes ist jederzeit möglich (Urteil vom 12.07.2005, II R 29/02). Dies soll auch nach der Erbschaftssteuerreform unverändert gelten.
gez. Prof. Dr. Hieke/ka 08.01.2008
OLG Brandenburg: Unberechtigte Abmahnung wegen unzureichender Pflichtangaben
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen – hier: fehlender Hinweis auf die Person des Geschäftsinhabers – nicht abmahnfähig sind. Das Gericht sah darin keine Handlung, die geeignet gewesen sei, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Die fehlende Angabe habe keine vorteilhafte Wirkung (OLG Brandenburg, Urt. v. 10.07.2007 – 6 U 12/07).
Bundesverwaltungsgericht: Nachtflugverbot für gewerblichen
Passagierflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle vorläufig bestätigt
Die Flughafenanwohner seien durch den Lärm des – nachts durchgehend erlaubten, weil auf die Nachtstunden angewiesenen – Frachtflugverkehrs zum Transport von Expressgut schon massiv in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt. Weiterer Flugverkehr sei ihnen jedenfalls in der Nachtkernzeit zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr nur zumutbar, wenn dieser Verkehr besondere Gründe dafür anführen kann, warum er gerade am Flughafen Leipzig/Halle stattfinden soll. Das Interesse am Gewinn zusätzlicher Urlaubstage und ein ausgebildetes Kostenbewusstsein seien nicht ausreichend (BVerwG, Beschlüsse vom 1. November 2007 –BVerwG 4 VR 3000.07 und BVerwG 4 VR 3001.07 –
9.1.2008/AF
BGH: kein Verstoß gegen Preisangabenverordnung (PAngV) bei Internetangeboten
Es reicht aus, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird. Den Verbrauchern sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es genüge daher, wenn die § 1 II PAngV geforderten Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben würden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse. (Urteil vom 4. 10. 2007 - I ZR 143/04-Versandkosten)
10.1.2008/SR
OLG Schleswig-Holstein: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht grundbuchfähig
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann nicht unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Das Oberlandesgericht Schleswig hat damit die bislang herrschende Rechtsauffassung bestätigt, wonach eine GbR nicht unter ihrem Namen als Berechtigte im Grundbuch eingetragen werden kann. Die Eintragung muss unter Nennung aller Gesellschafter mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" erfolgen. Für die Praxis bedeutet das: Mit jedem Gesellschafterwechsel in der GbR ist auch das Grundbuch zu berichtigen.
(Beschluss vom 29.10.2007 - 2 W 212/07)
AG München: Busfahrgäste müssen sich gut festhalten
Das hat das AG München im Fall einer 63-jährige Frau entschieden, die bei einem plötzlichen Bremsmanöver eines Münchner Omnibusses aus ihrem Sitz nach vorne geschnellt und mit dem Kopf gegen eine Trennscheibe aus Glas geprallt war. Die Klägerin verlangte von den Münchner Stadtwerken Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen ihrer Prellung im Gesicht, eines Schleudertraumas und ihrer zerbrochenen Brille. Das Gericht gab der Klage nicht statt. Begründung: Im dichten Straßenverkehr muss jeder Fahrgast stets mit plötzlichen Bremsmanövern rechnen und sich entsprechend festhalten.
(Urteil vom 03.12.2007 - 345 C 11858/07)
LG Berlin: Bei Abmahnung wegen eines Artikels, der Persönlichkeitsrechte verletzt, genügt Zustellung an den Verlag
Der abgemahnte Verlag kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die per Fax geschickte Abmahnung sei an eine falsche Faxnummer gesendet worden und habe nur den Verlag, nicht aber die verantwortliche Redaktion erreicht. Eine Abmahnung im Bereich der Äußerungsdelikte müsse lediglich dem Verlag zugestellt werden, nicht der jeweiligen Redaktion, so das Landgericht in seiner Entscheidung.
(Urteil vom 25.10.2007 - Az. 27 O 562/07)
BGH: Der Freistellungsanspruch gegenüber den Mitgesellschaftern umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche abzuwehren
Die im Außenverhältnis als Gesamtschuldner haftenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind untereinander zum anteiligen Ausgleich verpflichtet, wenn ein Gesellschafter die Gesellschaftsschuld begleicht. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB entsteht aber nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses. Besteht danach die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.
(Urteil vom 15.10.2007 - Az. II ZR 136/06)
OLG Dresden: Gesamtschuldnerische Haftung der Stiftungsgründer (Zivilrecht)
Bei der Ausstattung einer Stiftung mit Vermögen, ist es grundsätzlich die Aufgabe der Stifter, dieses aufzubringen. Schon aus dem Wesen des Stiftungsgeschäfts folgt eine gemeinsame Haftung der Stifter. Begrenzen lässt sich die Haftung nur durch eine Haftungsregelung bei der Stiftungsgründung. Solche abweichende Regelungen können auch in mündlichen Nebenabreden geschlossen werden, da sie nicht Teil der schriftlichen Stiftungsgründung sein müssen. Die Ansprüche der Stiftung gegen ihre Stifter verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Genehmigung des Stiftungsgeschäfts durch die Genehmigungsbehörde und deren Kenntnis durch den Stiftungsvorstand.
(OLG Dresden, Urteil vom 02.06.2006, Az.: 2 U 725/06)
BGH: Leistungspflichten eines Bauträgers folgen auch aus dem Prospekt (Kaufrecht/Wohnungseigentumsrecht)
Der BGH gewährt dem Kläger einen Schadenersatzanspruch, weil das Werbeprospekt Widersprüche mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag aufwies. Ein Erwerber kann jedoch davon ausgehen, dass die Beschreibung im Werbeprospekt der tatsächlichen Leistung entspricht, auch wenn der notarielle Kaufvertrag darauf keinen Bezug nimmt. Sind Teile der Wohnung entgegen des Prospekts nicht zu Wohnzwecken nutzbar, so muss der Bauträger darauf ausdrücklich hinweisen.
(BGH, Urteil vom 02.10.2007, Az.: VII ZR 205/06)
OLG Jena: Sicherheit nach § 648a BGB bei einer öffentlich beherrschten GmbH (Werkvertragsrecht)
Bei einem Werkvertrag hat der Auftraggeber nach § 648 a BGB eine Sicherheit, für den Werklohn des Auftragnehmers zu erbringen. Dadurch soll das Insolvenzrisiko abgedeckt werden. Dies gilt auch für eine GmbH, die im Eigentum der öffentlichen Hand steht. Eine Gleichstellung einer solchen GmbH mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts kommt nicht in Betracht. Juristische Personen des öffentlichen Rechts brauchen eine solche Sicherheitsleistung nicht zu erbringen, da sie nicht insolvent gehen können.
BGH: Hinweispflichten des Notars bei Kapitalerhöhung einer GmbH (Gesellschaftsrecht)
Ein Notar macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er bei Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses seine Aufklärungs- und Belehrungspflichten nicht erfüllt. Dazu gehört auch, sich zu vergewissern, dass die Gesellschafter rechtliche Begriffe richtig verstanden haben. Bei einer Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen, muss er nicht den tatsächlichen Wert überprüfen. Aber er muss hinsichtlich des rechtlichen Bereichs die Beteiligten aufklären. Dazu gehört für Sacheinlagen auch die Gefahr einer Haftung in Höhe der übernommene Einlage, wenn die Bewertung der Sacheinlage falsch ist.
(BGH, Beschluss vom 02.10.2007, Az.: III ZR 13/07)
OLG Dresden: Selbständige Prüfung bei Übertragung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax (Zivilprozessrecht)
Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels Telefax, muss nach Erhalt der Sendebestätigung eine selbständige Prüfung, entweder durch den Anwalt selbst oder durch das Sekretariat, stattfinden. Diese Kontrolle muss geeignet sein, sicherzustellen, dass die zur Übersendung verwendete postalische Adressierung und die Auswahl des Empfängers zutreffend ermittelt wurden. Es reicht nicht aus, wenn nur die Daten der Sendebestätigung mit den im Schriftsatz angegebenen Empfängernummer verglichen werden. Vielmehr muss durch die Kontrolle überprüft werden, ob ein Fehler bei Eingabe, der Ermittlung der Faxnummer oder der Übertragung vorliegt. Dazu ist ein Abgleich der verwendeten Empfängernummer des Schriftsatzes und der Empfangsbestätigung mit dem zur Ermittlung verwendeten Verzeichnis nötig.
Diese Kontrolle gehört nicht zu den persönlichen Pflichten eines Prozessbevollmächtigten, sie ist also auf das Sekretariat übertragbar. Im Falle einer Delegation ist aber über geeignete allgemeine Büroanweisungen sicherzustellen, dass eine selbständige Kontrolle durchgeführt wird, die den oben genannten Anforderungen entspricht. Ansonsten liegt ein Anwaltsverschulden vor, welches dem Vertretenen nach § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet wird.
(OLG Dresden, Urteil vom 13.06.2007, Az.: 10 U 558/07)
Vergabekammer Südbayern: Fehlen von Vertragsbestandteilen eines Angebotsschreibens (Vergaberecht/Öffentliches Recht)
Fehlen Angebotsunterlagen (hier Tariftreueerklärung), die laut Leistungsverzeichnis Teil der Ausschreibungsunterlagen des Verfahrens nach VOB/A waren, handelt es sich um einen Verfahrensfehler. Dies gilt auch wenn der Auftraggeber das Formblatt den Unterlagen aller Bieter nicht beigefügt hat. Die eingehenden Angebote sind unvollständig und dürfen nicht berücksichtigt werden. Eine Vervollständigung der Unterlagen nur bei den kostengünstigsten Bietern ist nicht möglich. Ansonsten liegt eine Verbesserung der Wettbewerbsstellung einzelner Bieter vor und dadurch ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Transparenzgebot der VOB/A. Der Vergabeverstoß ist nur durch eine Aufhebung, der bereits abgeschlossenen Ausschreibung zu beheben.
(Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 29.05.2007, Az.: Z3-3-3194-1-14-04/07)
Vergaberechtlicher Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte vor den Zivilgerichten (Vergaberecht/Öffentliches Recht)
Nach Entscheidungen des BverfG (Beschluss vom 13.06.2006, Az.: 1 BvR 1160/03) und BverwG (Beschluss vom 02.05.2007, Az.: 6 B 10/07) ist Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten beziehungsweise Vergabekammern nur möglich, wenn der Schwellenwert von € 5.150.000,00 überschritten wird.
Ob ein Verfahren unterhalb des Schwellenwerts vor den Zivilgerichten möglich ist, war Gegenstand von vier aktuellen Urteilen. Bei dieser Frage handelt es sich um eine Problematik, die schon seit längerem die Zivilgerichte beschäftigt und noch nicht abschließend entschieden ist. Dabei sind die Zivilgerichte unterschiedlicher Auffassung, ob Rechtsschutz vor den Zivilgerichten gesucht werden kann.
Nach den Entscheidungen zweier Gerichten ist ein Verfahren vor den Zivilgerichten möglich:
Das LG Cottbus hat entschieden, dass bereits mit dem Abforderung der Ausschreibungs-unterlagen zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter ein vorvertragliches Schuldverhältnis entsteht. Aufgrund den daraus entstehenden Rechten und Pflichten kann der Bieter auf eine verfahrensfehlerfreie Vergabe nach VOB/A vertrauen.
(LG Cottbus, Urteil vom 24.10.2007, Az.: 5 O 99/07)
Das LG Frankfurt/Oder bejaht auch die Möglichkeit eines Verfahrens vor den Zivilgerichten. Allerdings reicht dazu nicht jeder Verfahrensverstoß aus, sondern es muss eine Verletzung von Vergabevorschriften vorliegen, die unter das Willkürverbot (Art. 3 GG) fällt, d.h. es muss eine willkürlicher Verstoß vorliegen und kein sachlicher Grund zur Rechtfertigung gegeben sein. Der Bieter muss aber bereits vor Klageerhebung eine Sachaufklärung betreiben, also Erkundigungen und Konkretisierungen vom Auftraggeber einholen. Insoweit besteht eine Parallele zur Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 GWB.
(LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 14.11.2007, Az.: 13 O 360/07)
Die geringeren Anforderungen werden dabei von dem LG Cottbus gestellt, da es keine besonderen Voraussetzungen an einen Verfahrensverstoß stellt. Die vom LG Frankfurt/Oder geforderte Verletzung des Willkürverbots stellt eine sehr hohe Hürde dar, die in der Praxis nur schwer nachweisbar sein wird.
Abgelehnt wird ein zivilrechtlicher Rechtsschutz von folgenden Gerichten:
Auch das LG Potsdam verneint einen Rechtsschutz vor den Zivilgerichten, da sich der Gesetzgeber durch die Einführung des Schwellenwertes eindeutig dagegen entschieden habe.
(LG Potsdam, Beschluss vom 14.11.2007, Az.: 2 O 421/07)
Das LG Arnsberg schließt generell eine Möglichkeit aus, das fehlerhafte Vergabeverfahren anzugreifen. Es kann lediglich auf Schadenersatz geklagt werden.
(LG Arnsberg, Urteil vom 19.10.2007, Az.: 8 O 134/07)
Während das LG Arnsberg einen zivilrechtlichen Rechtsschutz schon im Ansatz ablehnt, lässt das LG Potsdam ihn grundsätzlich zu, aber verneint aufgrund des Schwellenwertes die Erfolgsaussichten.
Hinweispflichten des Notars bei Kapitalerhöhung
Der Notar hat, wenn eine Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH mit Sacheinlagen erfolgen soll und Anlass zu Zweifeln an einer richtigen Bewertung der Sacheinlagen besteht, auf die Gefahr einer Differenzhaftung des Übernehmers hinzuweisen. Dabei kann auch über die Frage aufzuklären sein, ob eine einzubringende Gesellschafterforderung gegen die gGmbH vollwertig ist.
Praxishinweis:
Die Entscheidung zeigt, dass es eine Grauzone zwischen dem tatsächlichen Bereich (in dem sich der Notar grundsätzlich auf die Angaben der Beteiligten verlassen kann und eine Aufklärungspflicht nicht besteht) und dem rechtlichen Bereich (hinsichtlich dessen der Notar die Beteiligten aufklären muss) gibt. In dieser Grauzone bewegen sich insbesondere Fälle, bei denen die (eigentlich tatsächliche) Frage der Werthaltigkeit einer einzubringenden Forderung für die Aufklärungspflichten des Notars deshalb Bedeutung erlangen kann, weil die Beteiligten unter Umständen gar nicht erkennen, dass es auf die Frage der Werthaltigkeit des Einlagegegenstands spielt naturgemäß nur bei der Sacheinlage eine Rolle.
BGH, Beschluss vom 2.10.2007 – III ZR 13/07 = BeckRS 2007, 16984
Neue Schwellenwerte für Vergaben
Die EU-Kommission hat die neuen Schwellenwerte für die Jahre 2008 und 2009 bekanntgemacht. Sie betragen für Liefer- und Dienstleistungen bei Vergaben des Bundes 133 000 Euro (bisher 137 000 Euro), im Übrigen 206 000 Euro (bisher 211 000 Euro); für Liefer- und Dienstleistungsvergaben durch Sektorenauftraggeber 412 000 Euro (bisher 422 000 Euro); für Bauleistungen 5 150 000 Euro (bisher 5 278 000 Euro). Die Schwellenwerte folgen aus einer EU-Verordnung, folglich sind sie ohne nationale Umsetzung unmittelbar anzuwenden.
Quelle: NJW-Spezial, Heft 1, 2008, Seite 14
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