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Ein Mandat (Anwaltsvertrag) kommt erst mit
ausdrücklicher Bestätigung durch einen der Rechtsanwälte
der Kanzlei zustande. Mit der Übersendung
von Unterlagen und deren Entgegennahme durch die Kanzlei wird noch
kein Mandatsverhältnis begründet.
Wir sind bemüht unverzüglich nach Eingang übersandter
Unterlagen uns dazu zu erklären, ob das Mandat von uns übernommen
werden kann oder Ablehnungsgründe bestehen. Ablehnungsgründe
sind insbesondere eine etwaige Interessenkollision aufgrund der
Vertretung der jeweils anderen Partei und/oder eine fehlende oder
nicht ausreichende Spezialisierung für die Bearbeitung des
Mandats. Im Übrigen sind wir berechtigt auch ansonsten jegliches
Mandat abzulehnen. Auf diese Umstände müssen wir an dieser
Stelle hinweisen, auch wenn wir grundsätzlich gern Mandate
übernehmen, da aufgrund der technischen Möglichkeiten
der Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail, Telefon sowie Telefax und
in diesem Zusammenhang notwendiger Rückfragen unserer Mitarbeiter
der Eindruck entstehen könnte, uns zugesandte Unterlagen und
die Erörterung am Telefon begründen von vornherein ein
Mandatsverhältnis. Erst nach Prüfung durch einen Rechtanwalt
kann entschieden werden, ob das Mandat angenommen
wird. Unsere Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht berechtigt,
eine solche Entscheidung ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt
zu treffen.
Mandate werden in der Kanzlei grundsätzlich durch den jeweils
spezialisierten Rechtsanwalt bearbeitet. Mandanten,
die bereits Kontakt mit der Kanzlei haben können sich auch
an ihren Ansprechpartner wenden, der dann gemeinsam mit dem Mandanten
entscheidet, durch wen die Mandatsbearbeitung erfolgt. Wir bitten
um Verständnis dafür, dass wir auch im Interesse unserer
Mandanten grundsätzlich die Mandatsbearbeitung durch den jeweiligen
Spezialisten vornehmen.
Eine zügige und interessengerechte Mandatsbetreuung setzt
voraus, dass erforderliche Zuarbeiten in dem notwendigen Umfang
und innerhalb der maßgeblichen Fristen geleistet werden. Selbstverständlich
werden wir Sie auf die notwendigen Unterlagen und Fristen hinweisen.
Soweit Sie die Fristen kennen, bitten wir Sie, uns auf diese bereits
beim ersten Kontakt hinzuweisen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter
bei Anfragen zur Mandatsübernahme bestimmte persönliche
Daten und Informationen zur Sache abfragen. Nur so können wir
zügig entscheiden, ob das Mandat übernommen werden kann,
wem es zugeordnet wird. Letztendlich müssen wir auch in der
Lage sein, Sie kurzfristig (gegebenenfalls am selben Tag) persönlich
zu erreichen. Dies ist nur mit Kenntnis der abgefragten Informationen
möglich. Die Angaben werden vertraulich behandelt, auch wenn
wir das Mandat ablehnen sollten. Wir und unsere Mitarbeiter unterliegen
der gesetzlichen Schweigepflicht.
Sollten Sie einmal mit unserer Arbeit nicht zufrieden sein, bitten
wir Sie, dies auch anzusprechen, da ein Mandatsverhältnis von
einer vertrauensvollen Zusammenarbeit lebt. Haben Sie Bedenken sich
an den Bearbeiter Ihrer Angelegenheit zu wenden, stehen Ihnen insbesondere
Herr Rechtsanwalt Frank-Thoralf Hager bzw. Herr Rechtsanwalt Falk Zirnstein als Ansprechpartner
zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch an jeden anderen Rechtsanwalt der Kanzlei wenden.
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