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Die Abrechnung und Vergütung der Leistungen der Kanzlei erfolgt
grundsätzlich auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für Mandate die bis zum einschließlich 30.06.2004 übernommenen wurden, gelten weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO PDF-Dokument).
Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Eine Übersicht über die Höhe der jeweiligen Gebühren des RVG sowie deren Staffelung erhalten Sie in unserer RVG-Gebührentabelle. Für Mandate die bis zum 30.06.2004 übernommen wurden gilt weiterhin die Gebührentabelle der BRAGO. Bitte beachten Sie, dass durch die Tätigkeit mehrere Gebührentatbestände erfüllt sein können und sich die tatsächlichen Gebühren insofern aus der Addition mehrerer Gebühren ergeben können.
Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften ist es im außergerichtlichen
Bereich möglich, mit uns Gebührenabreden zu treffen, also
Honorarvereinbarungen abzuschließen. Dabei können unter
anderem Pauschalvereinbarungen getroffen werden oder aber eine Abrechnung
und Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand vereinbart
werden. Es ist uns untersagt Erfolgshonorare zu vereinbaren.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit einer Erstberatung.
Hier ist durch das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ein Höchstbetrag von bis zu 226,10€ incl. Auslagen und Umsatzsteuer vorgegeben.
Im Rahmen unserer wirtschaftsrechtlich beratenden Tätigkeit bieten
wir auch interessierten Unternehmen, Verbänden, öffentlichen
Körperschaften u.a. Beratungsverträge an, bei welchen
unsere Leistungen im Rahmen eines monatlichen Pauschalhonorars oder vereinbarter Stundensätze abgegolten
werden.
Neben den Honoraren sind uns auch die hier entstandenen Auslagen,
insbesondere für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
sowie Reisekosten u.ä. zu erstatten.
Auf die vereinbarten Honorare, Gebühren und Auslagen entfällt
Umsatzsteuer, welche in der jeweils gesetzlichen Höhe berechnet
wird.
Selbstverständlich werden wir auch gern im Rahmen einer bestehenden
Rechtsschutzversicherung in Bezug auf das jeweilige Mandat tätig.
Gern informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten
der Inanspruchnahme von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.
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