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 Gebührenhinweise

Die Abrechnung und Vergütung der Leistungen der Kanzlei erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für Mandate die bis zum einschließlich 30.06.2004 übernommenen wurden, gelten weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO PDF-Dokument).

 

Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Eine Übersicht über die Höhe der jeweiligen Gebühren des RVG sowie deren Staffelung erhalten Sie in unserer RVG-Gebührentabelle. Für Mandate die bis zum 30.06.2004 übernommen wurden gilt weiterhin die Gebührentabelle der BRAGO. Bitte beachten Sie, dass durch die Tätigkeit mehrere Gebührentatbestände erfüllt sein können und sich die tatsächlichen Gebühren insofern aus der Addition mehrerer Gebühren ergeben können.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften ist es im außergerichtlichen Bereich möglich, mit uns Gebührenabreden zu treffen, also Honorarvereinbarungen abzuschließen. Dabei können unter anderem Pauschalvereinbarungen getroffen werden oder aber eine Abrechnung und Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand vereinbart werden. Es ist uns untersagt Erfolgshonorare zu vereinbaren.

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit einer Erstberatung. Hier ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ein Höchstbetrag von bis zu 226,10€ incl. Auslagen und Umsatzsteuer vorgegeben.

Im Rahmen unserer wirtschaftsrechtlich beratenden Tätigkeit bieten wir auch interessierten Unternehmen, Verbänden, öffentlichen Körperschaften u.a. Beratungsverträge an, bei welchen unsere Leistungen im Rahmen eines monatlichen Pauschalhonorars oder vereinbarter Stundensätze abgegolten werden.

Neben den Honoraren sind uns auch die hier entstandenen Auslagen, insbesondere für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie Reisekosten u.ä. zu erstatten.

Auf die vereinbarten Honorare, Gebühren und Auslagen entfällt Umsatzsteuer, welche in der jeweils gesetzlichen Höhe berechnet wird.

Selbstverständlich werden wir auch gern im Rahmen einer bestehenden Rechtsschutzversicherung in Bezug auf das jeweilige Mandat tätig.

Gern informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.

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